VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 16:08
Beitrag: #19
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Dragon schrieb:Der Einspruch gegen den Verspätungszuschlag ist zulässig unstreitig! Jetzt hab ich deinen Fehler (denke ich)! Du musst deutlich zwischen § 152 Abs. 2 Satz 1 AO (Rahmen des VZ) und Satz 2 (Ermessen) unterscheiden. Wenn schon der Rahmen nicht einschlägig ist (hier keinerlei Steuerfestsetzung), dann kommt man zwingend gar nicht mehr zu der Ermessensentscheidung, ob und in welcher Höhe des Rahmens eine Festsetzung des VZ erfolgen soll. Die Rechtsfolge (VZ) ist nämlich keine vollständige Ermessensfrage, sondern nur teilweise ins Ermessen gestellt. Streng genommen regelt Satz 1 nämlich auch nur eine Obergrenze (relativ&absolut) und erst die Auslegung des Satzes 1 führt dazu, dass bei Nullfestsetzung kein VZ möglich ist. Ggf. wollte darauf der Prüfer hinaus. |
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