VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 15:39
Beitrag: #15
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Au Backe,
da habe ich ja was losgetreten. Ja es waren die Verspätungszuschläge gemeint. Sorry, dachte das geht aus dem Rest eindeutig hervor. Der Einspruch gegen den Verspätungszuschlag ist zulässig unstreitig! Da ich mich aber auf den Standpunkt gestellt, dass dieser auch begründet ist, habe ich Ermessensfehlgebrauch festgestellt, da ich ja wie gesagt gelernt hatte ohne Festgesetzte Steuer kein Versp.-Z. Der Prüfer meinte ebend nur, das dies ja schon eine Weile her sein müsse, wenn ich das so gelernt habe. *Rüffel* Ich denke der Ansatz von @Petz bringt uns in die richtige Richtung. Wird noch mal nachgeprüft und vor allem auf unsere Kanzlei übertragen, wenn nötig. Da wir bisher immer davon ausgegangen waren das uns diesbezüglich bei Mandanten ohne Steuerlast keine Gefahr bestehe. Wir also bei Fristüberschreitung erst mal die Fälle bearbeitet haben, wo Steuern herauskommt. Ciao Dragon |
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