VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 14:09
Beitrag: #10
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Falls der Verspätungszuschlag gemeint sein sollte, ergibt sich aus dem AEAO zu § 152 Nr. 7 dritter Spiegelstrich, dass dieser auch bei einer Nullfestsetzung festgesetzt werden kann.
Allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen, und nur dann, wenn überhaupt eine Pflicht zur Abgabe der GewSt-Erklärung nach § 25 GewStDV bestand. |
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