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Bilanz oder EÜR ??
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04.03.2011, 13:52
Beitrag: #6
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RE: Bilanz oder EÜR ??
tosch schrieb:Warum prüfst Du § 241 a HGB? 1. Der Mandant 1 ist Kaufmann, Büro, 2 Angestellte etc. bis 2008 haben wir es genauso gemacht und auf die Anforderung durch das FA gewartet, kam aber nie. Seit 2008 wird man aber wahrscheinlich gar keine Aufforderung erhalten, da alles im HGB geregelt ist und bevor ich mir ein Haftungsproblem einfange prüfe ich. In der AO steht ja expliziet drinn, " ...soweit nicht nach anderen Gesetzen....." 2008 und 2009 lag er unter den Grenzen in 2010 liegt er drüber. Genauso habe ich einige Mandanten die jetzt theoretisch eine EÜR machen könnten da sie unter die Grenze gefallen sind. Letztendlich gebe ich Dir Recht muss der Mandant entscheiden und zwar schriftlich was er von mir haben will. Für einen EU sind mir die HB eigentlich immer Schnuppe, selbst wenn dort eine Mille steht, da sie sowieso nicht veröffentlich werden müssen, die Frage ist ob es rechtens ist und ob mir ein Haftungsfall droht, alles andere ist Auslegungssache nur einen Formfehler darf man sich in Dt. nicht erlauben. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 03.03.2011, 16:12
RE: Bilanz oder EÜR ?? - Petz - 03.03.2011, 16:24
RE: Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 03.03.2011, 17:06
RE: Bilanz oder EÜR ?? - tosch - 03.03.2011, 17:10
RE: Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 04.03.2011 13:52
RE: Bilanz oder EÜR ?? - Petz - 03.03.2011, 19:03
RE: Bilanz oder EÜR ?? - showbee - 04.03.2011, 14:59
RE: Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 08.03.2011, 13:54
RE: Bilanz oder EÜR ?? - ecro - 08.03.2011, 14:02
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