VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 13:02
Beitrag: #6
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Sehe ich ganz genauso!
Einspruch gegen MB unzulässig, da 0. Einspruch gegen VZ zulässig und begründet. Vielleicht liegt der Teufel bei @dragon im Detail: Zitat:Daraufhin wurde gefragt, ob der Einspruch wirklich unbegründet wäre - für mich ja, da Steuer gleich Null. Auf eindringliches Nachfragen antwortete ich "ja, dass habe ich einmalso gelernt" Antwort des Prüfers " Das ist dann aber schon lange her!" Der Einspruch ist doch aber begründet, da ein VZ bei MB 0,00 nicht möglich. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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