VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 12:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2011 15:02 von Eisvogel.)
Beitrag: #4
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Dragon schrieb:1. Einspruch gegen Nullbescheid geprüft -> War wohl zur Zufriedenheit des Prüfers. Unzulässig, da kein Beschwer.Hallo, irgendwas geht da doch durcheinander: 1.Einspruch unzulässig, 2.Einspruch zulässig, aber keiner ist zulässig und unbegründet Grüße EV |
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