VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 11:26
Beitrag: #3
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
@showbee,
das war schon klar. Es geht mir vielmehr um den 2. Punkt. Ist die Festsetzung eines VZ bei Null Steuer Ermessensfehlerhaft etc. ?Hätte also ein Einspruch Aussicht auf Erfolg? Ciao Dragon |
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