VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 10:42
Beitrag: #2
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Im Ausnahmefall kann auch ein Einspruch gg 0,- in Betracht kommen, wenn die - eigentlich unanfechtbare - Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anderweitig negative Auswirkungen haben kann. Bei der ESt war das früher mit der Bindung zum Bafög problematisch. Ansonsten - und darauf wollte er ggf hinaus - kann ich gg ein 0,- in der GewSt mE vorgehen, wenn schon die Gewerbesteuerpflicht dem Grunde nach bestritten wird.
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