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Bilanz oder EÜR ??
03.03.2011, 17:10
Beitrag: #4
RE: Bilanz oder EÜR ??
Warum prüfst Du § 241 a HGB?

Ich fange immer mit § 1 an:
(1)Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Und da die meisten EÜ´ler keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (neee, hab auch keine Ahnung, was das genau ist Wink ) haben, sind sie keine Kaufleute.
Folglich mache ich EÜ, bis vom Finanzamt die Aufforderung zur Bilanzierung kommt.

Problem 2 sehe ich wie Petz:
Wer bilanziert, muß die Phasengleichheit beachten, aber man kann nicht den Umkehrschluss daraus ziehen, dass die Phasengleichheit zur Bilanzierung verpflichtet.

Und bei diesen "Klein"betrieben mit T¤ 200 Umsatz und T¤ 120 Gewinn sind mir und den Mandanten die HB ziemlich schnuppe. Der Mandant will eine Steuerbilanz und bekommt sie.

Gruß

tosch
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Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 03.03.2011, 16:12
RE: Bilanz oder EÜR ?? - Petz - 03.03.2011, 16:24
RE: Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 03.03.2011, 17:06
RE: Bilanz oder EÜR ?? - tosch - 03.03.2011 17:10
RE: Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 04.03.2011, 13:52
RE: Bilanz oder EÜR ?? - Petz - 03.03.2011, 19:03
RE: Bilanz oder EÜR ?? - showbee - 04.03.2011, 14:59
RE: Bilanz oder EÜR ?? - tolledeu - 08.03.2011, 13:54
RE: Bilanz oder EÜR ?? - ecro - 08.03.2011, 14:02

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