Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 15:34
Beitrag: #2
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RE: Veranlagungspflicht?
Clematis schrieb:Folgender Fall: siehe §46 (2) Nr. 1 2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, 1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24 a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 EUR beträgt; Also Pflichtveranlagung möglicherweise. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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