Vorsorgeaufwand / 46 EStG
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02.03.2011, 20:40
Beitrag: #1
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Vorsorgeaufwand / 46 EStG
Ich beschäftige mich gerade ganz allgemein mit dem Thema ESt-Erklärungspflicht. Dabei bin ich über den § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG gestolpert. Das betrifft ja die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Ich dreh mich da gedanklich im Kreis, was genau der 46 (2) Nr. 3 bedeuten soll. Der AN kann doch in seiner Steuererklärung nur das angeben, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht bzw. mehr, aber kaum weniger. Ein Hinweis besagte, dass dies nicht rentenversicherungspflichtige AN trifft, bei denen unterjährig die ungekürzte Vorsorgepauschale angewandt wurde. Die Frage wäre in dem Zusammenhang, wie der Betreffende davon Kenntnis erlangt - wird dies auf der Lohnsteuerbescheinigung denn vermerkt?
Als weiteren Fall könnte ich mir nur vorstellen, dass bei einem privat Versicherten die Mindestvorsorgepauschale berechnet wurde, die tatsächlichen Beiträge aber niedriger sind. Was anderes fällt mir dazu nicht ein. Hat jemand da einschlägige Erfahrung? Ist nicht extrem wichtig, ich versuche nur, die Vorschrift zu verstehen. |
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Vorsorgeaufwand / 46 EStG - kegus - 02.03.2011 20:40
RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG - Petz - 03.03.2011, 08:31
RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG - kegus - 03.03.2011, 19:13
RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG - Dragon - 03.03.2011, 22:11
RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG - kegus - 03.03.2011, 22:25
RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG - miwe4 - 12.03.2011, 14:44
RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG - Opa - 12.03.2011, 20:09
RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG - Dragon - 14.03.2011, 09:28
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