T�tigkeiten eines Rechtsanwaltes
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02.03.2011, 11:23
Beitrag: #8
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RE: T�tigkeiten eines Rechtsanwaltes
Ich h�tte dazu eine Entscheidung: LG D�sseldorf: Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 19 T 489/07.
Haushaltsnahe Dienstleistungen – Verwalterhonorar f�r Bescheinigung Verwalter von Wohnungseigent�mergemeinschaften d�rfen f�r das Erstellen einer Bescheinigung f�r haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. d. � 35a EStG ein gesondertes Honorar verlangen. Dies hat jetzt das Landgericht D�sseldorf entschieden (Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 19 T 489/07. Die D�sseldorfer Richter wiesen die Beschwerde eines Wohnungseigent�mers zur�ck. Dieser hatte sich gegen die Entlastung der Verwaltung und insbesondere die vom WEG-Verwalter erstellte Jahresabrechnung ausgesprochen, in der die Aufwendungen f�r haushaltsnahe Dienstleis-tungen nicht gesondert ausgewiesen waren. Die Verwaltung war zur Erstellung einer individuel-len Bescheinigung nur gegen Zahlung von 25 Euro bereit. Bereits vor dem Amtsgericht war der Wohnungseigent�mer mit seinem Ansinnen gescheitert (AG Neuss, Beschluss vom 29. Juni 2007, Az. 74 II 106/07). Das Amtsgericht hatte die Auffassung vertreten, dass der gesonderte Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen nicht zwingend in die Jahresabrechnung geh�re (so auch das AG Bremen in seinem Beschluss vom 3. Juni 2006, Az. 111a II 89/07). Ferner k�nne die kostenlose Erteilung einer Bescheinigung vom Verwalter nicht verlangt werden. Das Landgericht entschied nun, dass ein Betrag von 25 Euro f�r die Erstellung einer Bescheinigung �ber haushaltsnahe Dienstleistungen angemessen sei. |
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