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Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes
02.03.2011, 11:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2011 11:19 von Opa.)
Beitrag: #7
RE: Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes
Hab jetzt nur das gefunden:
Zitat:Verwalterhonorar für Bescheinigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG ist rechtens
- Urteil Februar 2008 -
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen sind im Sinne des Paragraf 35a Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerlich absetzbar, wenn die anteiligen Aufwendungen/Arbeitskosten durch eine Bescheinigung des Verwalters oder einen Ausweis im Ramnen der Betriebskostenabrechnung belegt werden.
Für diesen Mehraufwand dürfen Verwaltungen laut aktueller Rechtsprechung ein gesondertes Honorar verlangen (Amtgericht Neuss, Urteil vom 29. 06. 2007, Az. 74 II 106/07).
Auch das Landgericht Düsseldorf hat der Verwalterin einer Eigentumswohnanlage Recht gegeben, die für die Erstellung einer individuellen Bescheinigung über die Höhe der haushaltsnahen Dienstleistungen einen Betrag von 25 Euro verlangte (Beschluss vom 08.02.2008, Az. 19 T 489/07). Die Richter hielten diesen Betrag angesichts des Mehraufwandes für angemessen und wiesen die Beschwerde eines Wohnungseigentümers zurück.

Ich selber zahle derzeit 10,- für die Bescheinigung.
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RE: Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes - Opa - 02.03.2011 11:18

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