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Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes
02.03.2011, 09:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2011 09:54 von Clematis.)
Beitrag: #1
Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes
Mal eine Frage an die Juristen unter Euch:

Darf ein RA eine Hausverwaltung übernehmen? Und wenn ja, wie darf er diese Tätigkeit mit den Wohnungseigentümern abrechnen? Nach Gebührentabelle? Zeitaufwand?

Hintergrund ist folgender:
Rechtsanwalt ist Hausverwalter. Er wird von den Wohnungseigentümern nun jährlich um die Bescheinigung § 35a EStG gebeten. Die bekommen die auch-jedes Jahr der gleiche Zettel, kopiert und handschriftlich eine Zahl reingepinselt.
Auf der Hausgeldabrechnung berechnet er jährlich für jede Wohnung über 100 (!!!) ¤ für die Bescheinigung. Auf Rückfrage seitens der Eigentümer kam als Antwort, dass die Erstellung der Bescheinigung viel Arbeit macht und nach Zeitaufwand abgerechnet wird.
Meine Empfehlung war jetzt erst mal, auf den Zettel zu verzichten-Steuerersparniss = 20 ¤, Kosten = 100 ¤.

Kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen, oder spielt mir hier nur mein Gerechtigkeitssinn einen Streich?

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LG
Clematis
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Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes - Clematis - 02.03.2011 09:52

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