Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 15:06
Beitrag: #1
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Veranlagungspflicht?
Folgender Fall:
Mandant hat noch nie ESt-Erklärung abgegeben, obwohl seit 1994 Einkünfte aus V+V erzielt werden. 2006 wird die erste StE abgegeben. Das FA fragt, wo und wie vorher veranlagt wurde. Da ja noch nie veranlgt wurde fordert das FA anschliessend die ESt Erklärungen 2000-2005 an. Bei der Erstellung der Erklärungen stellt sich heraus, dass sich für jedes Jahr eine Erstattung ergibt. Muss das FA aufgrund der Anforderung veranlagen, obwohl die 2-Jahresfrist (§ 46 EStG) abgelaufen ist? ----------------- LG Clematis |
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