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vorläufige Steuererklärung
01.03.2011, 14:33
Beitrag: #7
RE: vorläufige Steuererklärung
Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn du Steuerberatung machst (und dazu gehört auch die Erstellung von Erklärungen), dann sollten dir Dinge wie Grundlagen/Folgebescheid, § 171 Abs. 10 AO, § 155 Abs. 2 AO und § 162 Abs. 5 AO geläufig sein.

Ich sag das nicht, weil ich dich hier anschwärzen will. Ich sag das, damit hinterher der Stress, welcher auf dich zukommt, wenn du dir in dem Bereich unsicher bist, nicht zu groß ist.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: vorläufige Steuererklärung - Kiharu - 01.03.2011 14:33

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