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vorläufige Steuererklärung
01.03.2011, 11:27
Beitrag: #3
RE: vorläufige Steuererklärung
Welcher Art sind denn seine Einkünfte?
GmbH?
Persges?
EU?

Die privaten Entnahmen haben keinerlei steuerliche Aussagekraft.
Wenn es nur 1 Ordner ist: das ist doch razz-fazz gebucht.

Und wenn "geschätzt", - dann aber mit massivem Sicherheitszuschlag, denn sonst seit Ihr (beide!) ganz schnell in der versuchten Steuerhinterziehung.

Ich würde das Risiko nicht eingehen.

Dransetzen, buchen, JA zaubern und fertig.
Wenn Du jetzt anfängst, kann das Teil heute Abend zur Post (mitsamt Rechnung mit Quälzuschlag!).

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RE: vorläufige Steuererklärung - Catja - 01.03.2011 11:27

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