vorläufige Steuererklärung
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01.03.2011, 10:22
Beitrag: #1
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Guten Morgen,
mein "Lieblings-Chaos-Mandant" soll seine StE für 2009 abgeben. Fristverlängerungen sind aufgrund seines Vorverhaltens ausgeschlossen. Die zuständige Sachbearbeiterin denkt sicher auch schon, ich sei bescheuert :-) ... na ja... das Problem ist, dass der Jahresabschluss für 2009 immernoch nicht fertig ist und mir somit noch die Besteuerungsgrundlage fehlt...alle anderen Unterlagen habe ich aber - hoffentlich (Ordner liegt zumindest hier) ... daher hatte ich daran gedacht, zumindest eine vorläufige StE abzugeben. Da das mein erster Fall dieser Art ist, weiß ich nur nicht genau, was ich angeben soll. Gebe ich dann "einfach" erstmal das an, was sich mein Mandant in 2009 selbst ausgezahlt hat? Außer Kontoauszüge habe ich dafür nämlich keine Belege. Es kann auch gut sein, dass mein Mandant nach Erstellung des JA noch was an die Firma zuürckzahlen muss, daher dachte ich, dass ich mit der Angabe der bisheringen Entnahmen zumindest auf der sicheren Seite bin. Dann zahlt er vielleicht erstmal ans Finanzamt etwas mehr, bekommt dann aber eventuell später noch was wieder. Wie geht man da genau vor, um die Sachbearbeiterin nicht noch mehr zu reizen ![]() |
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vorläufige Steuererklärung - tinka1601 - 01.03.2011 10:22
RE: vorläufige Steuererklärung - ulrike - 01.03.2011, 11:25
RE: vorläufige Steuererklärung - Catja - 01.03.2011, 11:27
RE: vorläufige Steuererklärung - tinka1601 - 01.03.2011, 13:15
RE: vorläufige Steuererklärung - Catja - 01.03.2011, 13:40
RE: vorläufige Steuererklärung - tinka1601 - 01.03.2011, 14:18
RE: vorläufige Steuererklärung - Kiharu - 01.03.2011, 14:33
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