Keine Festsetzung
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28.02.2011, 16:04
Beitrag: #2
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RE: Keine Festsetzung
Dass keine Kirchensteuer festgesetzt wurde, ist ja rechtlich nicht zu beanstanden.
Es fehlt lediglich die Abrechnung. Ich würde hier explizit einen Abrechnungsbescheid verlangen. Über diesen Antrag müssen sie entscheiden und du hast einen anfechtbaren Verwaltungsakt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Keine Festsetzung - ecro - 28.02.2011, 15:50
RE: Keine Festsetzung - Kiharu - 28.02.2011 16:04
RE: Keine Festsetzung - ecro - 28.02.2011, 16:24
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