Keine Festsetzung
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28.02.2011, 15:50
Beitrag: #1
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Keine Festsetzung
Mandant ist trantütig und lässt sich eine Lohnsteuerkarte ausstellen mit Kirchensteuermerkmal. Arbeitgeber zieht auch fleißig Kirchensteuer ab, insegsamt im hohen vierstelligen Bereich.
Der Einkommensteuererklärung lege ich einen Kirchenaustrittsschein bei. Der besagt, dass der Mandant schon im Jahr zuvor ausgetreten ist. Es kommt ein Papier vom Finanzamt, auf dem das Wort "Bescheid" steht. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag werden festgesetzt, soweit alles okay. In den Erläuterungen ein Hinweis: Wegen der Kirchensteuer melden Sie sich bitte direkt im Finanzamt in der Kirchensteuerstelle. Rechtsmittel? Ist in der Nichtfestsetzung der Kirchensteuer ein erkennbarer Wille zu sehen, keine KiSt festsetzen zu wollen, so dass wir einen VA haben? Wenn keine festgesetzt wird, sollte da nicht eine Abrechnung nach § 6 (1) KiStG-Berlin i.V.m. § 36 (2) EStG erfolgen? ® |
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Keine Festsetzung - ecro - 28.02.2011 15:50
RE: Keine Festsetzung - Kiharu - 28.02.2011, 16:04
RE: Keine Festsetzung - ecro - 28.02.2011, 16:24
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