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Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
25.02.2011, 21:19
Beitrag: #12
RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
zaunkönig schrieb:naja, bin ja nicht verantwortlich für die aktuellen Inhalte der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe.

Wahrlich nicht. Ich wollte ja auch nur darauf hinweisen, dass der jahrelange Streitpunkt, was StB's in dem Bereich dürfen, wenn auch nur für die beiden im SGG aufgeführten Bereiche inzwischen geregelt sind und da jetzt der StB sogar offiziell vor dem Sozialgericht auftreten kann (Problem ist nur, dass viele StB, mich eingeschlossen, vielleicht mit AO/FGO einigermaßen klarkommen, aber im sozialrechtlichen Verfahrensrecht nicht ganz so zu Hause sind).
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ? - meyer - 25.02.2011 21:19

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