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Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
22.02.2011, 15:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2011 15:22 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
Elterngeld ist aber doch m. W. Sozialrecht?

Da dürfte es nicht zielführend sein, sich auf Regelungen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu berufen, zumal sich die Vertretungsbefugnis der StB im Verwaltungsrecht auch auf Abgabenangelegenheiten beschränkt.

Das obige Problem hatten wir dadurch umgangen, dass wir der Mandantin nur ein Muster für einen eigenen Widerspruch zur Verfügung gestellt haben und diese den Widerspruch selbst verfasst hat. Damit stellte sich die Frage nicht mehr.
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ? - meyer - 22.02.2011 15:19

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