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Scheinselbständigkeit
22.09.2007, 10:07
Beitrag: #9
RE: Scheinselbständigkeit
Zitat:für die Tätigkeit als Arbeitnehmerin flog sie aus der gesetzlichen KV
- dadurch Erstattungsanspruch der KV Beiträge gegenüber der Krankenkasse

Der Krankenversicherung ist es natürlich ein Dorn im Auge, wenn die Arbeitnehmerin (Büroarbeiten) 500,00 Euro Gehalt erhält und als Selbständige 2.000,00 Euro Provisionen.

Deshalb "flog" Sie aus der KV Pflicht heraus.

Ich habe jetzt hier einen Erstattungsanspruch in Höhe von Euro 3.500,00 gegenüber der Krankenkasse. Allerdings traue ich mich nicht ganz so recht den geltend zu machen (Antrag zu stellen), denn ansonsten würden diese sicherlich die Krankheitskosten für Arztbesuche usw. rückfordern...

Dieser Fall dreht sich wirklich im Kreis...
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Scheinselbständigkeit - PiranhaVS - 20.09.2007, 17:06
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RE: Scheinselbständigkeit - 2ndReality - 21.09.2007, 00:28
RE: Scheinselbständigkeit - PiranhaVS - 22.09.2007 10:07

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