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Vorbereitungshandlung + GewSt
21.02.2011, 15:38
Beitrag: #1
Vorbereitungshandlung + GewSt
Hallo,

mal so zur Kenntnisnahme:

Zitat:FG Berlin-Brandenburg: Gewerbesteuerliche Behandlung von Aufwendungen f�r Vorbereitungshandlungen einer Personengesellschaft Drucken E-Mail
Finanzgericht Berlin-Brandenburg 15. Februar 2011, Pressemitteilung 2/2011 (Stand: 17.2.2011)

Nat�rliche Personen und Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits werden hinsichtlich des Beginns und Endes der Gewerbesteuerpflicht unterschiedlich behandelt: Bei ersteren beginnt die Gewerbesteuerpflicht, sobald der Unternehmer am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, und endet, wenn diese wirtschaftliche Bet�tigung beendet wird. Dementsprechend wirken sich weder die Aufwendungen f�r Vorbereitungshandlungen vor der eigentlichen Betriebser�ffnung steuermindernd aus noch werden Ver�u�erungs- oder Aufgabegewinne der Gewerbesteuer unterworfen. Kapitalgesellschaften unterliegen hingegen der Gewerbesteuerpflicht so lange, wie sie rechtlich existieren, so dass einerseits Vorbereitungshandlungen, die nach der Eintragung im Handelsregister, aber vor der Betriebser�ffnung entstehen, gewinnmindernd ber�cksichtigt werden, andererseits aber auch ein allf�lliger Ver�u�erungs- oder Aufgabegewinn zu einer Gewerbesteuerpflicht f�hrt. Eine Sonderstellung nehmen in diesem Gef�ge Personengesellschaften ein, an denen keine nat�rliche Person unmittelbar beteiligt ist. Zwar handelt es sich bei ihnen formal-rechtlich um Personengesellschaften, das Gewerbesteuergesetz stellt sie aber seit einer Gesetzes�nderung aus dem Jahre 2002 hinsichtlich der Besteuerung von Ver�u�erungs- und Aufgabegewinnen den Kapitalgesellschaften gleich. Gleichwohl versagt die Finanzverwaltung diesen Gesellschaften die Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften insoweit, als die Ber�cksichtigung von Aufwendungen f�r Vorbereitungshandlungen betroffen ist; diese sollen Personengesellschaften, an denen keine nat�rliche Person unmittelbar beteiligt ist, gewerbesteuerlich weiterhin nicht geltend machen k�nnen. Dem ist nun das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17. November 2010 entgegengetreten (Aktenzeichen 7 K 1993/06). Die Richter befanden, dass die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Regelung, die zu einer Gleichstellung dieser Gesellschaften mit Kapitalgesellschaften f�hre, es erfordere, auch die Aufwendungen f�r Vorbereitungshandlungen zum Abzug zuzulassen, und gaben einer entsprechenden Klage einer Kommanditgesellschaft statt.

Das unterlegene Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt, so dass der Bundesfinanzhof mit Sitz in M�nchen entscheiden muss (Aktenzeichen IV R 54/10).

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Vorbereitungshandlung + GewSt - zaunkönig - 21.02.2011 15:38

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