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Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
21.02.2011, 08:59
Beitrag: #7
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Kann ich Kiharu nur Recht geben. Viele Mandanten kommen jetzt und wollen ein AZ geltend gemacht bekommen, da das ja wohl wieder geht. Wenn ich dann Frage wozu, ob sie denn überhaupt eins haben und wie hoch denn die Kosten wären, ernte ich oft nur Schulterzucken. Manche denken sie könnten jetzt einfach die 1.250,- psch. ohne Nachweise geltend machen. Wenn ich dann sage, daß ein Nachweis über die Tätigkeiten notwendig ist, und dann eine Auflistung der tats. Kosten bspw. in 08 erforderlich ist, winken sie dann wieder ab. Theoretisch machbar ist es zwar, und hab ich auch schon gemacht, aber einfacher ist es natürlich, wenn damals ein AZ schon geltend gemacht wurde. Bei den StB Kosten als SA ist es aber schon schwieriger, da es ja keine Zeile bzw. kein Feld in den Formularen gibt, wo man die Kosten erstmal beantrgen könnte.
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RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - Opa - 21.02.2011 08:59

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