Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
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20.02.2011, 16:24
Beitrag: #4
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RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Dann nochmal die Langform:
Der Vorläufigkeitsvermerk ist trotzdem drin. Dabei ist es wurscht, ob in der Erklärung Kosten als SA geltend gemacht wurden oder nicht. Und wenn der Vorläufigkeitsvermerk drin ist, dann können die Kosten auch später geltend gemacht werden. Der Bescheid ist in dem Punkt offen! Das war beim AZ so und ist bei den Steuerberatungskosten das gleiche Spielchen. Diejenigen, welche jedoch beim AZ damals schon die Kosten aufgelistet und berechnet haben, haben es heute aber leichter. Das FA kann die Bescheide schneller ändern und muss nicht erst etwaigen Kostenaufstellungen hinterherlaufen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - ulrike - 20.02.2011, 13:21
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - Kiharu - 20.02.2011, 13:27
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - ulrike - 20.02.2011, 13:40
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - Kiharu - 20.02.2011 16:24
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - ecro - 20.02.2011, 17:18
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RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - Opa - 21.02.2011, 08:59
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - ecro - 21.02.2011, 14:57
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