Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
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20.02.2011, 13:21
Beitrag: #1
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Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einem anderen Forum ist ein Beitrag zu den Stb-kosten, in dem behauptet wird, man brauche die Ausgaben, die man als Sonderausgaben abgezogen haben möchte, in den Erklärungen nicht einzutragen - durch § 165 AO sei der Bescheid ja hinsichtlich der SA vorläufig und man könne dann später alles noch nachreichen. Ist es nicht so, wie beim Arbeitszinmmer jetzt? Nur wer damals beantragt hatte und den § 165 AO-Hinweis im Becsheid ( bzw. Einspruch einegelgt hatte), kommt jetzt in den Genuss des Abzuges. Ich gebe die Stb-kosten immer als SA an - schon vorsichtshalber. Aber wie ist es richtig - bin auch kein AO-Spezialist. Was macht Ihr? Gruß Ulrike |
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Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - ulrike - 20.02.2011 13:21
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - Kiharu - 20.02.2011, 13:27
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - ulrike - 20.02.2011, 13:40
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - Kiharu - 20.02.2011, 16:24
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - ecro - 20.02.2011, 17:18
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - Kiharu - 20.02.2011, 17:41
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - Opa - 21.02.2011, 08:59
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO? - ecro - 21.02.2011, 14:57
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