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Steuerhinterziehung?
18.02.2011, 19:56
Beitrag: #7
RE: Steuerhinterziehung?
@showbee
Das sehe ich etwas anders. Clematis schrieb:
Zitat:Sie hätte, als ihr Mann gestorben ist, beim FA angerufen und gefragt, ob sie die Rente versteuern muss. Antwort war nein. Dann hat sie 2005 nochmal angerufen, selbiges gefragt, gleiche Antwort bekommen.

Beim Finanzamt anrufen und mal eben was nachfragen, naja, wer weiss schon, wen die Dame gefragt hat? Der Anruf nach Tod des Ehemannes müsste nunmehr mindestens 11 Jährchen her sein. Ältere Damen bringen oft mal was durcheinander. Und wie gesagt, wenn sie nur nach der Steuerpflicht ihrer Witwenrente gefragt hat, die anderen Sachen am Telefon aber verschwiegen hat, tja dann.

Das FA kann genauso gut sagen, keine Vermerk in den Akten - kein Anruf beim zuständigen Bearbeiter erfolgt. Die ältere Dame wird wohl kaum noch den Namen und die damals angewählte Durchwahlnummer, Datum und Zeit angeben können. Ich habe schon zwei Fälle beim FG durchgeboxt, wo die Ef Stein auf Bein behauptet haben, sie hätten entsprechende Auskünfte beim FA telefonisch erhalten. Als das Gericht die Details wissen wollte (Name des Bearbeiters, Datum und Uhrzeit des Anrufes) kam in der Regel nur ein Schulterzucken. Das FG hat daher dem Akteninhalt geglaubt - kein Telefonvermerk da, und die eine Klage wurde zurückgenommen, die andere wurde abgewiesen.

Hinsichtlich der "Entschuldbarkeit" wegen Alters - auch da hatte ich bereits Erfahrungen bei Gericht. Ältere Dame (weit über 80) hat mal eben "vergessen" ihre recht üppigen Kapitalerträge zu erklären. Hübsche Zinsen durch Tafelpapiergeschäfte. Als Entschuldigung wurde vorgetragen, dass das FA ja ein NV-Bescheinigung ausgestellt habe und die arme alte Frau davon ausging, sie müsse keine Steuererklärungen abgeben, zumal ja Steuerabzugsbeträge einbehalten wurden. Begründung der Richter: Aufgrund der Informationen aus der Presse in den 90er Jahren hätte es der alten Dame nicht entgehen können, dass ihre Zinsen steuerpflichtig sind und sie verpflichtet war, Steuererklärungen abzugeben. Im Übrigen hätte sie sich ja eines Steuerberaters bedienen können, wenn sie allein überfordert gewesen ist. ESt und VSt waren seinerzeit im Streit. Nachdem die Richter ihre Auffassung schriftlich dargelegt haben (in mehreren AdV-Beschlüssen) wurden sämtliche Klagen zurückgenommen.

Zitat:Da FA Beweislast hat, sollte man versuchen

Grau ist alle Theorie... Wenn man sich Clematis Fall ganz objektiv anschaut, wird man merken, dass hier schlicht und ergreifend die Witwenrente nicht erklärt wurde. Das FA wird sicher nicht in der Beweislast sein, ein nicht geführtes Telefonat zu beweisen. Dies obliegt schon der Dame selbst. Dass Renten steuerpflichtig sind, schien ihr ja bekannt zu sein, sonst hätte sie ihre eigene ja nicht erklärt. Also wird sie wohl nicht behaupten können, sie hätte nix von der Steuerpflicht der Renten im Allgmeinen gewusst.

Und mal ganz ehrlich, wenn man sich die Formulare seit 1999 anschaut, dann steht die Zeile Witwenrente dick und fett im Vordruck. Anruf hin oder her, wer hier dennoch keine Eintragungen macht obwohl er die Anlage sowieso schon ausfüllen muss (wegen der eigenen Rente) der muss schon sehr blind sein oder die Folgen billigend in Kauf nehmen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Steuerhinterziehung? - Clematis - 18.02.2011, 10:10
RE: Steuerhinterziehung? - ecro - 18.02.2011, 13:31
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