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§ 35a EStG in seltsamer Auslegung...
21.09.2007, 22:44
Beitrag: #10
RE: § 35a EStG in seltsamer Auslegung...
Hallo,

der Beitrag hätte da bleiben sollen wo er vorher war, denn ich kann bisher lediglich alles als einen schlechten Scherz abtun.

Die Ausführungen zeigen mir, dass hier keiner der Beteiligten die Regelung des § 35a EStG beherrscht, geschweige denn annähernd verinnerlicht hat. Zudem wird gepflegt über das BMF-Schreiben vom 03.11.2006 hinweggegangen.

Der Einspruch wird abgelehnt.
Wenn beim LoHi-Verein halbwegs klar denkende Menschen sitzen, wird es auch nicht zur Klage kommen.
Käme es zur Klage, würde diese mit Pauken und Trompeten verloren.

Warum?

Dazu muss man nun den § 35a EStG begriffen haben.
Hier ist die Rede von haushaltsnahen Dienstleistungen, also handwerklichen Dienstleistungen am Haushalt (ergänzend in der Betreuung und Pflege) und nicht von Dienstleistungen die grundsätzlich im Haushalt erbracht werden.

Wer das BMF-Schreiben gelesen hat, dem kommen so dumme Gedanken, wie sie hier vorgetragen werden erst gar nicht und man würde erkennen, dass alles nur ein grober Scherz und eben keine sachliche Darstellung und Argumentation ist.

Bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen wäre es zunächst erforderlich, dass eine unselbständige Beschäftigung vorhanden wäre. Ist wohl bei der Friseurin nicht der Fall.
Weitere Voraussetzung wäre ein unmittelbarer Bezug zum Haushalt. Da stellt sich mir die Frage, was denn Haare schneiden mit dem Haushalt an sich zu tun hat?

Blieben die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Absatz 2 zu prüfen.

Einen selbständigen Dienstleister hätten wir ja, ist rechtlich sogar ein Handwerker.
Nur wird eben keine Dienstleistung am Haushalt sondern lediglich an einer Person im Haushalt erbracht. Scheiden die Handwerkerleistungen schon einmal aus, zumal sie katalogmäßig aufgeführt sind (vielleicht nicht abschließend, aber doch recht vollständig und immer als Leistung an der Sache und nicht am Menschen).

Blieben noch Pflege und Betreuung von Personen, die im Haushalt leben. Hierzu muss darauf abgestellt sein, dass es sich um Dienstleistungen handelt, die üblicherweise von Mitgliedern der haushaltsangehörigen Personen erledigt werden.
Gut, die ein oder andere Mama hat eine Schafscheermaschine und rasiert einmal im Monat die entsprechende Anzahl von Glatzen, aber üblich ist dies nicht.

Zudem ist hier weniger die Haarpflege mit dem Begriff der Pflege gemeint, sondern die allgemeine körperliche Pflege (besserer Begriff wäre die Hege) im Sinne von Betreuung, sich darum kümmern. Und dies kommt wieder besonderen Gruppen im Haushalt zu gute, nämlich den pflegebedürftigen Personen im Sinne von §§ 14, 15 SGB XI bzw. den Kindern.

Aber auch hier müsste irgendwann einmal einer pflegebedürftigen Person oder einem Kind das Haar geschnitten werden. Nur leider sind diese Aufwendungen nur dann abzugsfähig, wenn es eine Nebenleistung der generellen Betreuungsleistung ist. Und dies ist es bei der Friseurin definitiv nicht.

Und eine Ableitung der Abzugsfähigkeit unter Bezug auf die Erfüllung der Wesensgrundvoraussetzung: "Voraussetzung ist, dass das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis bzw. die haushaltsnahe Dienstleistung in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt bzw. erbracht wird", lasse ich nicht gelten, weil hier lediglich eine örtliche Bestimmung angeführt wird, die durch die weiterführenden Bestimmungen, Erläuterungen und Ergänzungen in Bezug zu den sachlichen Wirkungen der gesetzlichen Bestimmung gebracht wird.

Ergo: Es sind und bleiben private Kosten der Lebensführung und der Ansatz unter Bezug auf § 35a EStG geht meilenweit am Sinn und Zweck vorbei und ist nicht mal annäherungsweise mit den Bestimmungen in Einklang zu bringen.

Ich empfehle das Ganze noch mal in Ruhe nachzulesen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: § 35a EStG in seltsamer Auslegung... - Jigsaw - 21.09.2007, 18:29
RE: § 35a EStG in seltsamer Auslegung... - zaunkönig - 21.09.2007 22:44
RE: Tage wie dieser ! - Opa - 21.09.2007, 10:07
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RE: Tage wie dieser ! - Jigsaw - 21.09.2007, 13:37

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