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Steuerhinterziehung?
18.02.2011, 10:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2011 10:11 von Clematis.)
Beitrag: #1
Steuerhinterziehung?
Ich hab mal wieder ein AO-Problem...wie ich es liebe...naja, hilft ja nicht.

Also, vor Weihnachten kam eine Rentnerin zu mir mit Steuerbescheiden 1999-2009. Alle aktuell geändert.
Sie erzählte mir, dass sie seit Jahren eine eigene Rente bekommt, eine Betriebsrente auf LSt-Karte ihres Mannes hat und zusätzlich grosse Witwenrente bekommt.
Sie hätte, als ihr Mann gestorben ist, beim FA angerufen und gefragt, ob sie die Rente versteuern muss. Antwort war nein. Dann hat sie 2005 nochmal angerufen, selbiges gefragt, gleiche Antwort bekommen.
Also hat sie in Ihrer StE immer nur ihre Rente und die LSt-Karte angegeben.
2009 kam dann natürlich die Rentenbezugsmitteilung=>das FA hat nach der Rente gefragt. Meine Steuerpfllichtige hat brav die Rentenbescheide ans FA geschickt. Wurde als Selbstanzeige gewertet, und rückwirkend bis 1999 ausgewertet. Steuernachzahlung geht so, aber die Zinsen sind enorm. Klar.
So, 2005 - 2009 ist klar, muss sie zahlen, hat sie auch schon.

1999 - 2004 sage ich dass die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, und da kein Vorsatz vorgelegen hat, liegt auch keine Steuerhinterziehung vor, mit dem Ergebniss, dass eben 1999 - 2004 nicht mehr zu ändern ist.

Das FA will natürlich nicht so wie ich das will-die Steuerpflichtige hätte das wissen müssen dass die Rente steuerpflichtig ist, weil das Thema in den Medien präsent wäre usw, sie hätte zumindest billigend in Kauf genommen dass... usw.

Wie ist denn nun hier die Definition des subjektiven Tatbestandes? Ich weiss-Vorsatz muss vorliegen. Aber wie definiert sich der? Wie weit geht Vorsatz? ME ja doch nur wenn ich absichtlich Tatsachen verschweige-liegt hier nicht vor. "Billigend in Kauf nehmen" gehört für mich zur (groben) Fahrlässigkeit-aber die reicht doch für die Verwirklichung der Steuerhinterziehung nicht, oder?

Wenn man mit ihr spricht, glaubt man ihr, dass sie das wirklich nicht gewusst hat. Ich denke mal, sie hat damals bei ihren Anrufen beim FA einfach nur die Höhe der Witwenrente genannt-und nicht dazu gesagt, dass sie noch weitere Einkünfte hat. Der am Telefon hat nicht danach gefragt, und nur anhand der Höhe der Witwenrente erkannt, dass alleine darauf keine ESt anfallen würde.
Also einfach aneinander vorbei geredet.
Was mach ich denn jetzt mit der? Wer ist denn eigentlich dafür zuständig zu entscheiden, ob Steuerhinterziehung vorliegt oder nicht? Die Strafsachenstelle oder die Veranlagung (hier zwei unterschiediche FAs!)?

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LG
Clematis
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Steuerhinterziehung? - Clematis - 18.02.2011 10:10
RE: Steuerhinterziehung? - ecro - 18.02.2011, 13:31
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