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§ 35a EStG in seltsamer Auslegung...
21.09.2007, 21:37
Beitrag: #9
RE: § 35a EStG in seltsamer Auslegung...
Catja schrieb:...
Schön für den, der den zeitlichen und finanziellen Atem hat, das durchzukämpfen! ( Wink @Hans-Christian: wenn´s soweit ist: gib bitte den Termin der mündlichen Verhandlung bekannt! Ich will dabei sein! Wink)

Grüße, die Catja

Zeitlich: 5 Minuten, und der Einspruch ist per Fax von mir drausen.

Nach Einspruchsentscheidung (wenn diese denn kommt) diese an meine Zentrale gefaxt mit Rechnung und Beleg Konto.

Zentrale prüft Klage.

Der Rest ist ohne Aufwand für mich.
Entweder die Zentrale lehnt Klage ab, oder sie klagt.

Vorteil eines Beratungsstellenleiters.

Ich vermute die Zentrale unseres Vereins wird klagen, so wie bei der Entfernungspauschale.

Aber ich vermute auch, die Fris.... wird keine Rechnung schreiben wollen, oder die Kundin müßte mehr bezahlen und hat dann nischt vom §35a und schon können wir denn Sinn dieses §35a verstehen, wie der wirkt.Big GrinBig GrinBig GrinBig Grin

Ich melde mich so oder so auf jeden Fall.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: § 35a EStG in seltsamer Auslegung... - Jigsaw - 21.09.2007, 18:29
RE: § 35a EStG in seltsamer Auslegung... - Hans-Christian - 21.09.2007 21:37
RE: Tage wie dieser ! - Opa - 21.09.2007, 10:07
RE: Tage wie dieser ! - Jigsaw - 21.09.2007, 12:44
RE: Tage wie dieser ! - Opa - 21.09.2007, 13:35
RE: Tage wie dieser ! - Jigsaw - 21.09.2007, 13:37

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