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# 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009
17.02.2011, 12:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2011 21:18 von meyer.)
Beitrag: #13
RE: # 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009
Lexinform gibt zu 9 K 1637/10 etwas her (einschließlich der Kontaktdaten des Klägervertreter-Steuerberaters):

Hier ein paar Infos:

Rechtsfrage:
Zwischen der Klägerin und dem Beklagtem besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass im Veranlagungszeitraum 2009 Verwaltungskosten entstanden sind. Streitpunkt ist, ob ein Werbungskostenabzugsverbot dieser entstandenen Verwaltungskosten gegen Art. 3 Abs. 1 GG und dem daraus abgeleiteten Leistungsfähigkeits- und Nettoprinzip verstößt.
Wegen der ab 1.1.2009 geltenden Bestimmung des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG werden Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen vom Abzug ausgeschlossen. Auf Grund dieser Bestimmung sind der Klägerin Vermögensverwaltungsgebühren nicht als Werbungskosten verrechnet worden. Diese Werbungskosten sind aber altersbedingt (Demenz) der Klägerin zwangsläufig entstanden, da sie nicht in der Lage ist, ihr Vermögen allein zu verwalten.
Der Klägerin verbleiben effektiv nach Abzug der Verwaltergebühren nur noch geringe Zinserträge, versteuern muss sie aber den vollen Zinsertrag abzüglich des Sparerpauschbetrages. Dies entspricht einer deutlichen Steuermehrbelastung gegenüber solchen Personen, welche gesund sind und ihr Vermögen selbst verwalten können.
D. h., die Klägerin hat trotz eines tatsächlich geringeren Einkommens infolge der Nichtanerkennung von Werbungskosten gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG jährlich eine steuerliche Mehrbelastung zu tragen, als jene Personen, welche den gleichen Zinsertrag erwirtschaften, aber keine Verwalterkosten tragen müssen.
Damit ist der Systemwechsel zur Abgeltungssteuer in seiner jetzigen Form nicht verfassungsgemäß. Er verstößt gegen das zu wahrende objektive Nettoprinzip als auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sowie gegen die für die Einkommensgesetzgebung geltende Leitlinie der Folgerichtigkeit.
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RE: # 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009 - meyer - 17.02.2011 12:50

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