Barcode zur Vorsteuersicherung?
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16.02.2011, 17:55
Beitrag: #7
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RE: Barcode zur Vorsteuersicherung?
Hallo,
der Barcode auf der Rechnung reicht nicht aus. Dahinter steckt die Digitalisierung der Rechnungsdaten - nicht mehr und nicht weniger. Das macht aus einer Rechnung kein VSt-abzugsfähiges Dokument. Man müsste die Rechnung redigitalisieren. Selbst dann kann, nach momentaner deutscher Rechtslage, immer noch der VSt-Abzug ausgeschlossen sein. Es gibt allerdings aktuelle Rechtsprechung des BFH wie auch des EUGH, wonach die Anforderungen an den VSt-Abzug aus einer Rechnung nicht so hoch sein müssen, wie es das deutsche USt-Recht verlangt. Auch hat man in Brüssel erkannt, das eine qualifizierte elektronische Signatur auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist und genauso gefakt sein kann wie die Geschichte mit dem Barcode. Daher will man hier aktiv werden (Gesetzgebungsverfahren ist schon angelaufen). Der Barcode rührt eigentlich aus den Transportpapieren (Lieferschein, Zolldokumente, Frachtbriefe etc.) her. Damit soll ein schnell lesbarer und leicht nachprüfbarer Abgleich geschaffen werden. Aber habt ihr schon mal eine mobile Polizei- oder Zollkontrolle mit entsprechenden Lesegeräten gesehen? Also keine ordnungsgemäße Rechnung. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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