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Scheinselbständigkeit
21.09.2007, 10:19
Beitrag: #8
RE: Scheinselbständigkeit
Hallo,

Zitat:für die Tätigkeit als Arbeitnehmerin flog sie aus der gesetzlichen KV
- dadurch Erstattungsanspruch der KV Beiträge gegenüber der Krankenkasse

Da habe ich jetzt ein Problem mit.

Kennzeichen der AN-Tätigkeit ist doch gerade die KV-Pflicht. Und AN war die Frau doch auch.


@2ndReality
Danke für den Hinweis auf § 2 SGB VI. Der hat mir gestern gefehlt. Daher nur mein kurzer Hinweis auf "andere gesetzliche Bestimmung".


Zum Begriff der "Scheinselbständigkeit".
Ich meine mich erinnern zu können, dass es diesen Begriff im SV-Recht nicht mehr gibt. Im Zusammenhang mit der Schaffung der Ich-AG bzw. der Nachfolgekonstruktion wurde diese Begrifflichkeit beerdigt. Letztlich wäre jeder aus einer Arbeitslosigkeit entsprungene Existenzgründer unter diese Begriffsbestimmung gefallen. Und das wollte man definitiv nicht.
Allerdings hat der Begriff der "arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung" dadurch einen entsprechenden Stellenwert erfahren. Und schließlich regelt ja auch SGB VI für die Rentenversicherung die Ansprüche. Das war es, was der Gesetzgeber letztlich wollte.
Die Krankenkassen stehen im Wettbewerb und haben die Möglichkeit gegen die privaten Versicherungen um die Selbständigen zu buhlen. Und durch die generelle KV-Pflichtversicherung seit 01.04.2007 (bzw. 01.01.2009) entgeht ja auch keiner mehr der KV (zumindest glauben das alle!).

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Scheinselbständigkeit - PiranhaVS - 20.09.2007, 17:06
RE: Scheinselbständigkeit - 2ndReality - 20.09.2007, 18:21
RE: Scheinselbständigkeit - 2ndReality - 21.09.2007, 00:28
RE: Scheinselbständigkeit - zaunkönig - 21.09.2007 10:19

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