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§ 35a EStG in seltsamer Auslegung...
21.09.2007, 08:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2007 15:55 von Clematis.)
Beitrag: #1
§ 35a EStG in seltsamer Auslegung...
Ich poste mal mit unter "Lustiges" mein es aber ernst.

Nach Beendigung des allgemeinen Informationsaustauches in einem Steuerfall habe ich auf §35a EStG ausführlich aufmerksam gemacht.

Anfrage des Mitgliedes:
Zu mir und meiner Nachbarin kommt regelmäßig eine Frisöse zu uns. Fällt dies auch darunter?

Meine Antwort:
Bringen sie mir die Rechnung und den Kontoauszug und dann sehen wir mal.

Gut, das werde ich 2007 mal versuchen.

Was meint Ihr dazu?

Bei einer Ablehnung wäre ich mal auf eine Einspruchentscheidung gespannt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Nachrichten in diesem Thema
§ 35a EStG in seltsamer Auslegung... - Hans-Christian - 21.09.2007 08:52
RE: § 35a EStG in seltsamer Auslegung... - Jigsaw - 21.09.2007, 18:29
RE: Tage wie dieser ! - Opa - 21.09.2007, 10:07
RE: Tage wie dieser ! - Jigsaw - 21.09.2007, 12:44
RE: Tage wie dieser ! - Opa - 21.09.2007, 13:35
RE: Tage wie dieser ! - Jigsaw - 21.09.2007, 13:37

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