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Scheinselbständigkeit
21.09.2007, 08:31
Beitrag: #7
RE: Scheinselbständigkeit
Hallo ihr zwei...

Also genau soweit bin ich jetzt auch.

Die von Zaunkönig dargestellten Links betreffen erstmals die Frage ob oder nicht selbständig = SV in allen Zweigen.

Daneben gibt es nun den schönen Begriff der arbeitnehmerählich Selbständige.

Dort gibt es ein einfaches Prüfungsschema:

- keine eigenen Beschäftigten
- nur ein Aufraggeber oder die Umsätze zu 5/6 von einem Auftraggeber

Wenn dies bejahrt wird voll Pflicht in der RV = 19,x % !!!

Der Clou war jedoch folgender:

Die Frau wollte das Gewerbe in den nächsten Tagen abmelden und kurz vorher kommt dieser Fall durch eine SV-Prüfung bei der Versicherungsagentur Schulze an´s Tageslicht.

Wir haben es immerhin durchgeboxt, dass die Frau als Selbständige behandelt wird und nicht als Arbeitnehmerin, obwohl sie dort noch eine Bürotätigkeit als Arbeitnehmer ausführt.

Schon das war ein hartes Stück Arbeit hat aber geklappt.

Folge war:

- für die Tätigkeit als Arbeitnehmerin flog sie aus der gesetzlichen KV
- dadurch Erstattungsanspruch der KV Beiträge gegenüber der Krankenkasse
- jetzt dafür aufgreifen des Themas arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit

Ein Scheissfall...
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Scheinselbständigkeit - PiranhaVS - 20.09.2007, 17:06
RE: Scheinselbständigkeit - 2ndReality - 20.09.2007, 18:21
RE: Scheinselbständigkeit - 2ndReality - 21.09.2007, 00:28
RE: Scheinselbständigkeit - PiranhaVS - 21.09.2007 08:31

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