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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
15.02.2011, 10:02
Beitrag: #14
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Hallo,

bitte nicht die Einkommensermittlung (Ermittlung des zvE) mit der Steuerfestsetzung verwechseln. Das sind zwei gesonderte Bescheide innerhalb des Einkommensteuerbescheides.
Und eine Steuerfestsetzung von Null ist und bleibt eine Null, womit eben keine Beschwer gegeben ist.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - zaunkönig - 15.02.2011 10:02

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