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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
15.02.2011, 10:02
Beitrag: #13
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Er hatte weder agB noch einen Verlust oder sonst irgendetwas. Hab jetzt erstmal einen bitterbösen Brief geschrieben, daß der Einspruch nicht zurück genommen wird, sondern gebeten das Kuriosum zu erklären. Wenn der geschätzte Bescheid schon auf 0 lautet und ich keine Beschwer hab, warum werd ich dann trotzdem aufgefordert eine Erklärung abzugeben? Wenn sie sich schon soviel sinnlose Arbeit machen, dann bitte auch noch eine Einspruchsentscheidung (auch wenn ich mich damit eventuell unbeliebt mache ;-).
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Opa - 15.02.2011 10:02

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