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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
15.02.2011, 09:26
Beitrag: #12
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Zitat:Hat er keine agB oder sowas?

Was bitte ändern agB an einer Nullfestsetzung? Woraus soll sich damit denn eine Beschwer ergeben?

Zitat:Schade dass er keinen Verlustvortrag geltend machen kann.

Und was sollte das bringen? Auch damit lässt sich keine Beschwer aus einer Nullfestsetzung herleiten. Der richtige Weg wäre, einen Antrag auf Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes zu stellen. Dies ist ein gesondertes Verfahren und führt nicht zu einer Beschwer.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Kiharu - 15.02.2011 09:26

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