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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
15.02.2011, 09:07
Beitrag: #11
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Schade dass er keinen Verlustvortrag geltend machen kann. Hat er keine agB oder sowas?
Dann hätte er die Beschwer. Ansonsten ist in solchen Fällen die AO manchmal etwas kurios, aber auch nur, um wirklich jeden Fall abzudecken.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - höfner501 - 15.02.2011 09:07

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