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Scheinselbständigkeit
20.09.2007, 23:35
Beitrag: #5
RE: Scheinselbständigkeit
Hallo,

stellt sich mir unwillkürlich die Frage, ob KV und RV dermaßen abgetrennt werden können, dass sich lediglich eine RV-Pflicht ergeben sollte.
Nach meiner Meinung nicht möglich, soweit nicht berufsständische Versicherungspflichten bestehen.

Mein SV-Lexikon gibt zum Thema "Versicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertreter" folgendes wieder:

Infoschreiben


Schon hieraus ergibt sich für Versicherungsvertreter eine Zuordnung nach § 84 Abs. 1 HGB mit der Folge, dass diese als selbständige Unternehmer anzusehen sind. Damit keine Ableitungsmöglichkeit einer RV-Pflicht. Die müsste sich dann ja aus einer anderen gesetzlichen Bestimmung ergeben, wobei SGB IV ausscheidet, da der sich ausdrücklich auf das HGB bezieht.

Außerdem gibt es noch ein gemeinsames Rundschreiben der Krankenkassenorganisationen vom 05.07.2005, wo speziell in der Anlage 2 ausführlich dargestellt ist, inwieweit Handelsvertreter der Sozialversicherungspflicht unterliegen und welche Merkmale dazu erfüllt sein müssen.

Ich denke mal, damit bist Du gewappnet.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Scheinselbständigkeit - PiranhaVS - 20.09.2007, 17:06
RE: Scheinselbständigkeit - 2ndReality - 20.09.2007, 18:21
RE: Scheinselbständigkeit - zaunkönig - 20.09.2007 23:35
RE: Scheinselbständigkeit - 2ndReality - 21.09.2007, 00:28

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