Scheinselbst�ndigkeit
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20.09.2007, 23:35
Beitrag: #5
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RE: Scheinselbst�ndigkeit
Hallo,
stellt sich mir unwillk�rlich die Frage, ob KV und RV derma�en abgetrennt werden k�nnen, dass sich lediglich eine RV-Pflicht ergeben sollte. Nach meiner Meinung nicht m�glich, soweit nicht berufsst�ndische Versicherungspflichten bestehen. Mein SV-Lexikon gibt zum Thema "Versicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertreter" folgendes wieder: Infoschreiben Schon hieraus ergibt sich f�r Versicherungsvertreter eine Zuordnung nach � 84 Abs. 1 HGB mit der Folge, dass diese als selbst�ndige Unternehmer anzusehen sind. Damit keine Ableitungsm�glichkeit einer RV-Pflicht. Die m�sste sich dann ja aus einer anderen gesetzlichen Bestimmung ergeben, wobei SGB IV ausscheidet, da der sich ausdr�cklich auf das HGB bezieht. Au�erdem gibt es noch ein gemeinsames Rundschreiben der Krankenkassenorganisationen vom 05.07.2005, wo speziell in der Anlage 2 ausf�hrlich dargestellt ist, inwieweit Handelsvertreter der Sozialversicherungspflicht unterliegen und welche Merkmale dazu erf�llt sein m�ssen. Ich denke mal, damit bist Du gewappnet. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Scheinselbst�ndigkeit - PiranhaVS - 20.09.2007, 17:06
RE: Scheinselbst�ndigkeit - zaunkönig - 20.09.2007, 17:45
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