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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
07.02.2011, 11:10
Beitrag: #10
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Zumindest in unserem FA wird es so gehandhabt, dass er mit Anmeldung eines Gewerbes und Abgabe des Fragebogens (Promotion ist bei Studenten gern genommen) eine Steuernummer in der allgemeinen Veranlagung bekommt. Und da bleibt er bis er das wieder abmeldet. Und so lange ist auch jedes Jahr eine Steuererklärung erforderlich (in manchen Fällen begnügen wir uns auch mit einem kurzen Text, dass keine Einkünfte aus dem Gewerbe erzielt wurden). Bei uns hätte er aber mindestens Erinnerung, Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung vor der Schätzung bekommen.
Im weiteren Verlauf passt es wie bei Kiharu beschrieben.
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Sirius - 07.02.2011 11:10

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