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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
04.02.2011, 21:25
Beitrag: #9
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
naja, üblicherweise wird ja ein E-Konto eröffnet, wenn jemand ein Gewerbe anmeldet.
Und dann hat eben ein Bearbeiter geschätzt, obwohl er es eigentlich nicht hätte dürfen.

Und wenn er schon einen Null-Bescheid in einen Null-Bescheid ändert, was ja auch nicht hätte passieren dürfen, hätte er wenigstens Erläuterungstext 12.704 setzen können:
"Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch vom..."
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Petz - 04.02.2011 21:25

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