keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
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04.02.2011, 21:25
Beitrag: #9
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
naja, üblicherweise wird ja ein E-Konto eröffnet, wenn jemand ein Gewerbe anmeldet.
Und dann hat eben ein Bearbeiter geschätzt, obwohl er es eigentlich nicht hätte dürfen. Und wenn er schon einen Null-Bescheid in einen Null-Bescheid ändert, was ja auch nicht hätte passieren dürfen, hätte er wenigstens Erläuterungstext 12.704 setzen können: "Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch vom..." |
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