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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
04.02.2011, 21:00
Beitrag: #8
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Ich frag mich aber die ganze Zeit, wie er denn "in die Liste" reigekommen ist? Speicherfehler? Irgendwelche Ansatzpunkte aus Vorjahren?

Mir kommt das irgendwie komisch vor.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Kiharu - 04.02.2011 21:00

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