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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
04.02.2011, 17:01
Beitrag: #7
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Kiharu schrieb:1. Weil er offensichtlich systembedingt mit ner Pflichtveranlagung drin ist.
Damit er aus den Listen rauskommt, wird geschätzt. Andernfall muss sich der Bearbeiter am laufenden Band rechtfertigen, warum noch immer keine Veranlagung durchgeführt wurde.

Nein, der Bearbeiter muss das E-Konto für diesen VZ einfach dicht machen.

Dann ist der Fall auch aus der Liste raus.
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Petz - 04.02.2011 17:01

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