keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
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04.02.2011, 12:04
Beitrag: #6
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Zitat:Schön wäre es doch gewesen,wenn sie erstmal nachgefragt hätten, ob er denn andere EK als die 19er gehabt hat. In diesem Fall glaub ich ihm nämlich (ich kenn ihn schon länger), daß er vorher keine Mahnungen o.ä. erhalten hat. Der ganze Trubel hätte eigentlich vermieden wären können. Das nächste mal reagier ich gar nicht mehr auf einen geschätzten Bescheid auf 0. Aber die Einspruchsentscheidung will ich noch haben. Wenn sie sich schon so viel Arbeit machen, dann bitte richtig. |
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