Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
04.02.2011, 12:04
Beitrag: #6
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Zitat:Schön wäre es doch gewesen,
wenn sie erstmal nachgefragt hätten, ob er denn andere EK als die 19er gehabt hat. In diesem Fall glaub ich ihm nämlich (ich kenn ihn schon länger), daß er vorher keine Mahnungen o.ä. erhalten hat. Der ganze Trubel hätte eigentlich vermieden wären können. Das nächste mal reagier ich gar nicht mehr auf einen geschätzten Bescheid auf 0.

Aber die Einspruchsentscheidung will ich noch haben. Wenn sie sich schon so viel Arbeit machen, dann bitte richtig. Tongue
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Opa - 04.02.2011 12:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation