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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
04.02.2011, 10:18
Beitrag: #5
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Schön wäre es doch gewesen, wenn sie im Bescheid einfach reingeschrieben hätten, damit hat sich ihr Einspruch vom .... erledigt. Dann wäre der Drops auch gelutscht, zwar nicht rechtskonform aber mit dem selben Ergebnis und weniger Bürokratie.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - tolledeu - 04.02.2011 10:18

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