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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
03.02.2011, 18:11
Beitrag: #3
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Bei mir tauchen da mehrere Fragen auf.
1. Warum wird überhaupt geschätzt (m. VdN), wenn er auf 0 endet?
2. Warum wird der Bescheid auf 0 unter VdN erlassen, wenn keine Beschwer besteht.
3. Warum wird nicht gleich nach dem Einspruch geantwortet, daß keine Beschwer besteht?
4. Warum wird trotzdem eine Erklärung gefordert, wenn keine Beschwer vorliegt?
und
5. Was soll der ganze Quatsch?
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RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Opa - 03.02.2011 18:11

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