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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
03.02.2011, 15:30
Beitrag: #1
keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
X (Student mit Aushilfsjob ca. 2.000,- Brutto p.a. als AN) erhält geschätzten Bescheid (angebl. ohne Vorankündigung o.ä., aber ist egal). Der geschätzte Bescheid lautet auf 0,- (ca. 300,- zvE).

A schreibt Einspruch und bittet um Rücknahme des Bescheides, da er nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sei. FA lehnt dies ab und besteht auf eine ESt.-Erklärung. X fügt sich in sein "Schicksal" und gibt eine Erklärung ab und wenig später kommt auch der geänderte Bescheid mit korrekten Zahlen, aber natürlich auch mit 0,-.

Student X schimpft auf die dt. Bürokratie aber denkt nun die Sache ist erledigt und der Amtsschimmel besänftigt. Nach ca. 4 Wochen kommt jedoch ein Schreiben, daß der Einspruch (gegen den geschätzten Bescheid mit der Bitte um Rücknahme desselben) nicht möglich wäre, da er keine Beschwer hätte (Bescheid lautete ja auf 0) und wird gebeten den Bescheid zurück zu nehmen. --> ????

Da hakt es bei ihm aus, er kommt zu mir und mir geht es ähnlich. Rolleyes
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keine Beschwer bei geschätztem Bescheid - Opa - 03.02.2011 15:30

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