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Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid
02.02.2011, 22:33
Beitrag: #3
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid
Kiharu schrieb:Ich denke schon, da der Bescheid dann zwar rechtswidrig ist, jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Sagt mir mein Bauchgefühl leider auch. Nur hätte ich ich dem Fall ausnahmsweise gern, dass dieses trügt.Rolleyes
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RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - meyer - 02.02.2011 22:33

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